Hausarztverträge
Einreichfristen Abrechnung HZV
Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnungen zu allen HZV-Verträgen wie folgt ein:
- 1. Quartal bis zum 05.04.
- 2. Quartal bis zum 05.07.
- 3. Quartal bis zum 05.10.
- 4. Quartal bis zum 05.01.
Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.